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USt auf der Rechnung – wann du sie berechnest, wann nicht (Freelancer-Guide)

Steuern & USt
chuan13. Juli 20269 Min. Lesezeit

USt auf der Rechnung – wann du sie berechnest, wann nicht (Freelancer-Guide)

Yuki sitzt im März in ihrem Studio in Zürich und schickt einem Münchner Kunden eine Rechnung über 2.900 CHF für ein UX-Gutachten. Aus Gewohnheit packte sie 19 % deutsche Umsatzsteuer drauf, weil sie dachte, das wolle das Finanzamt so. Falsch. Als Schweizer Freelancerin erbringt sie eine Auslandsleistung an einen deutschen Unternehmer, und da greift die Reverse-Charge-Regel: Sie darf keine deutsche USt berechnen. Die Buchhaltung des Kunden wies die Rechnung zurück, Yuki recherchierte drei Wochen, bis die korrigierte Version akzeptiert wurde. Die Lektion: USt richtig zu setzen ist kein Formalismus, sondern entscheidet, ob deine Rechnung überhaupt verbucht wird.

Kurz gesagt: Die Umsatzsteuer ist eine Verbrauchssteuer, die am Ende der Endkunde zahlt. Du als Freelancer sammelst sie nur ein und führst sie ans Finanzamt ab. In diesem Artikel klärst du in 30 Sekunden, was USt ist, ob du sie überhaupt berechnen musst, wann sie auf die Rechnung kommt und wann nicht, welche Felder Pflicht sind, wie eine korrekte Vorsteuer-Rechnung aussieht und was die Kleinunternehmerregelung bedeutet.

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USt in 30 Sekunden

Die Umsatzsteuer (USt) ist eine Steuer auf Verbrauch. Du rechnest sie dem Kunden oben drauf, behältst sie aber nicht. Du führst sie ans Finanzamt ab. Wer sie wirklich zahlt, ist der letzte Abnehmer in der Kette, also der Endverbraucher. Unternehmen holen sie sich über die Vorsteuer vom Staat zurück.

Für dich bedeutet das: Die USt ist nicht dein Geld. Wenn du 1.000 € plus 19 % berechnest, sind 190 € treuhänderisch für das Finanzamt. Wer sie versteckt als Einnahme verbucht, hat ein riesiges Problem bei der nächsten Umsatzsteuervoranmeldung.

Musst du überhaupt USt berechnen?

Nicht jeder Freelancer muss USt ausweisen. Hier ein 3-Schritt-Selbstcheck:

  1. Bist du regulär besteuert? Wenn du beim Finanzamt eine Steuernummer hast und USt abführst, ja.
  2. Bist du Kleinunternehmer? In Deutschland greift die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG, wenn dein Umsatz im Vorjahr 22.000 € nicht überstiegen hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 € nicht übersteigt. Dann berechnest du keine USt.
  3. Ist deine Leistung steuerbefreit? Manche Tätigkeiten (z. B. ärztliche, künstlerische im Einzelfall) sind befreit. Das prüft dein Steuerberater.

Der Schwellenwert ist entscheidend: Wer drüber liegt, muss zwingend ausweisen. Wer drunter liegt und die Regelung nutzt, darf es nicht. Wichtig: Die Kleinunternehmerregelung ist eine Option, kein Zwang. Du kannst auch freiwillig regulär versteuern, etwa um Vorsteuer aus Hardware zu ziehen. Wer sich unsicher ist, findet im Guide zu USt und Steuer-IDs die Details.

Wann USt auf die Rechnung kommt, wann nicht

Hier die übersichtlichste Tabelle, die du dir merken kannst:

SituationUSt auf Rechnung?Was du schreibst
Inlandskunde, regulär besteuertJa, 19 % (oder 7 %)Steuersatz + Betrag
EU-B2B (Unternehmen), Reverse ChargeNein"Steuerschuldumkehr / Reverse Charge"
Export (Drittland, z. B. Schweiz, USA)Nein"Außenhandelsleistung, steuerfrei"
Kleinunternehmer (§ 19)Nein"Gemäß § 19 UStG keine USt"
Steuerbefreite LeistungNeinHinweis auf Befreiungsgrund

Die drei Fälle, in denen du keine USt draufschreibst, sind die, an denen Freelancer scheitern. Reverse Charge gilt bei B2B innerhalb der EU: Der Leistungsempfänger wird steuerpflichtig, nicht du. Du brauchst dafür die USt-IdNr. des Kunden und prüfst sie am besten über das EU-System VIES. Export in Drittländer ist steuerfrei, weil die Leistung das EU-Steuergebiet verlässt. Kleinunternehmer rechnen netto, weil sie von der Regelung Gebrauch machen.

Yuki hätte also schlicht "Steuerfreie Auslandsleistung Schweiz" schreiben müssen. Fertig.

USt-pflichtige Rechnungsfelder – Checkliste

Wenn du regulär USt berechnest, braucht deine Rechnung diese Felder zusätzlich zu den Standardangaben:

  • Deine Steuernummer oder USt-IdNr.
  • Die USt-IdNr. des Kunden (bei Reverse Charge)
  • Steuersatz pro Position (19 % oder 7 %)
  • Steuerbetrag ausgewiesen, nicht nur Brutto
  • Hinweis auf Reverse Charge, falls anwendbar
  • Bei § 19: der Hinweis-Satz statt Steuerausweis

Diese Checkliste ist bewusst snippet-freundlich, damit du sie dir kopieren kannst. Fehlt der Steuerbetrag, ist die Rechnung nicht vorsteuer-abzugsfähig, und dein Kunde kann die Steuer nicht zurückholen. Das macht dich unbeliebt.

Vorrechnen – USt-registrierter Freelancer an EU-Unternehmen

Szenario: Du bist in Deutschland regulär besteuert und rechnest einem niederländischen Unternehmen 1.000 € netto. Da EU-B2B, gilt Reverse Charge:

Leistung: Beratung
Netto:                    1.000,00 €
Umsatzsteuer:               0,00 €  (Reverse Charge, Steuerschuldumkehr)
Brutto (zahlbar):       1.000,00 €

Hinweis: "Gemäß Art. 196 MwStVO erfolgt die Steuerschuldumkehr;
der Leistungsempfänger ist steuerpflichtig."
USt-IdNr. Kunde: NL123456789B01

Du rechnest also nur den Nettobetrag, weil die niederländische Seite die Steuer abführt. Dein Brutto ist identisch mit deinem Netto. Ganz anders bei einem Inlandskunden: Da wären 1.190 € (1.000 + 190 USt) fällig, und du führst die 190 € ans Finanzamt ab.

Kleinunternehmer- und Mikro-Unternehmer-Regeln

Die Regelungen unterscheiden sich je nach Land. Drei Beispiele aus dem DACH- und Nachbarraum:

  • Deutschland: § 19 UStG. Kein USt-Ausweis erlaubt. Pflichtsatz auf die Rechnung: "Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." Wer das vergisst, hat eine fehlerhafte Rechnung.
  • Frankreich: franchise en base de TVA (Kleinunternehmerregel). Bis 85.800 € (Dienstleistung) bzw. 91.900 € (Ware) keine TVA berechnen. Französische Freelancer schreiben: "TVA non applicable, art. 293 B du CGI."
  • Schweiz: Ab 100.000 CHF Jahresumsatz wird Mehrwertsteuer (derzeit 8,1 %) pflichtig. Darunter bist du von der MWST befreit und schreibst keinen Satz drauf.

Der entscheidende Satz für deutsche Kleinunternehmer ist der § 19-Hinweis. Ohne ihn ist die Rechnung formell falsch, auch wenn keine Steuer draufsteht. Wer international abrechnet, sollte auch die Währung klug wählen, dazu hilft der Guide zur Rechnungswährung. Und wie du von ausländischen Kunden überhaupt bezahlt wirst, steht im Artikel Internationale Kunden bezahlen.

USt-Voranmeldung: wohin das Geld geht

Wer regulär USt berechnet, darf das Geld nicht behalten. Du führst es ans Finanzamt ab, meist über eine Umsatzsteuervoranmeldung. Der Rhythmus hängt von deiner Steuerschuld des Vorjahres ab: kleine Beträge quartalsweise, größere monatlich. Verpasst du die Frist, droht ein Verspätungszuschlag.

Rechnen wir ein Inlandskunde-Beispiel durch. Du stellst 1.000 € netto in Rechnung, zuzüglich 190 € USt. Der Kunde überweist dir 1.190 €. Davon sind 1.000 € dein Umsatz, 190 € treuhänderisch für das Finanzamt. In der Voranmeldung gibst du die 190 € als abgeführte Steuer an. Gleichzeitig ziehst du deine eigene Vorsteuer ab, etwa 50 € aus einem gekauften Laptop. Netto zahlst du also 140 € ans Finanzamt (190 abgeführte minus 50 erstattete).

Der Hebel liegt in der Vorsteuer. Wer als regulär Besteuerter arbeitet, holt sich die Steuer aus Geschäftsausgaben zurück. Das rechnet sich besonders, wenn du viel investierst. Kleinunternehmer haben diesen Hebel nicht, sparen aber die Voranmeldung. Die Entscheidung hängt davon ab, ob deine Vorsteuer höher ist als der Verwaltungsaufwand der Regelbesteuerung.

Was passiert, wenn du die USt falsch setzt? Setzt du sie versehentlich beim Kleinunternehmer drauf, ist die Rechnung fehlerhaft, und der Kunde kann sie nicht als Vorsteuer abziehen, was ihn Geld kostet. Lässt du sie beim regulär Besteuerten weg, schuldest du sie trotzdem, zahlst sie also aus deiner Tasche. In beiden Fällen lohnt sich der Blick in den Guide zu USt und Steuer-IDs, bevor du die erste Rechnung rausgibst. Yuki aus Zürich hätte sich drei Wochen Recherche gespart, wenn sie vorab geklärt hätte, dass ihre Schweizer Auslandsleistung schlicht steuerfrei ist.

B2C im Ausland: wo die Steuer fällig wird

Bisher ging es um B2B, also Unternehmen. Bei Endkunden (B2C) im Ausland dreht sich die Logik: Die USt fällt dort an, wo der Kunde sitzt, nicht wo du sitzt. Verkaufst du als deutscher Freelancer eine digitale Leistung an eine Privatperson in Frankreich, weist du französische USt aus, nicht deutsche.

Dafür gibt es das OSS-Verfahren (One Stop Shop): Du meldest alle EU-weiten B2C-Umsätze zentral in einem Staat an und führst die Steuer gebündelt ab. Das spart das Registrieren in jedem Land. Für analoge Dienstleistungen (Beratung vor Ort) gilt meist das Ortsprinzip des Kunden.

Warum das wichtig ist: Wer bei B2C die falsche Steuer setzt, hat eine fehlerhafte Rechnung und Ärger mit zwei Finanzbehörden. Für reine B2B-Dienstleistungen bleibt es bei Reverse Charge, aber sobald Privatkunden im Ausland dazukommen, wird es komplex. Ein Blick in den Guide zu USt und Steuer-IDs lohnt sich vor dem ersten Auslandsauftrag an Endkunden. Yuki aus Zürich hätte ihre drei Wochen Recherche halbiert, wenn sie von Anfang an zwischen B2B und B2C unterschieden hätte.

Zum Schluss ein praktischer Hinweis: Prüfe vor jedem neuen Kunden, ob er eine USt-IdNr. hat und ob sie im EU-System VIES gültig ist. Ein Klick genügt, und du weißt, ob Reverse Charge greift oder nicht. Wer das überspringt and blind USt draufschreibt, baut Fehler wie Yuki. Die wenigen Minuten Prüfung ersparen dir Wochen an Korrekturen. Und bei Unklarheit gilt: Lieber einmal zu viel fragen als einmal falsch rechnen. Das Finanzamt verzeiht eher eine Rückfrage als eine falsche Steuer auf dem Beleg.

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Hinweis: Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Orientierung und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Rechnungsregeln, USt-Grenzwerte und Pflichtfelder unterscheiden sich je nach Land. Im Zweifel wende dich an deinen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.

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