USt-IdNr. und Steuern verstehen – was Freelancer wissen müssen
Freelancer RechnungswesenUSt-IdNr. und Steuern verstehen
Jonas, ein Entwickler aus Leipzig, stellte seinem ersten Kunden in den Niederlanden eine Rechnung – inklusive 19 % deutscher Umsatzsteuer. Das Finanzamt sah das nicht gerne: Bei einer grenzüberschreitenden B2B-Leistung innerhalb der EU ist die Leistung steuerfrei, und die Steuerpflicht "wandert" zum Kunden (Stichwort Reverse Charge). Jonas musste die Rechnung korrigieren und dem Kunden erklären, warum plötzlich weniger gefordert wurde. Eine Mail, die er gern vermieden hätte.
Kurz gesagt: Du gibst deine eigene Steuer- oder USt-IdNr. auf jeder Rechnung an. Bei grenzüberschreitenden EU-Leistungen nennst du zusätzlich die USt-IdNr. des Kunden, damit die Reverse-Charge-Regel greift. Den Steuersatz wählst du nach dem Leistungsort – bei Zweifel prüfst du die örtliche Schwelle. Steuerregeln unterscheiden sich von Land zu Land, aber diese Grundfrage bleibt immer gleich: Wer berechnet Steuer, zu welchem Satz und an wen?
Deine eigene Nummer gehört auf jede Rechnung
Egal, ob du umsatzsteuerpflichtig oder Kleinunternehmer bist: Deine Steuernummer (oder USt-IdNr.) muss auf die Rechnung. Kunden brauchen sie für ihre eigene Buchhaltung, oft sogar zwingend, um den Beleg zu verbuchen. Kleinunternehmer setzen stattdessen den Hinweis nach § 19 UStG. Fehlt die Nummer, lehnen viele Buchhaltungen ab – und du wartest auf dein Geld.
Welche Angaben Pflicht sind, steht im Ratgeber Was auf jede Rechnung gehört.
Reverse Charge innerhalb der EU
Verkaufst du eine Dienstleistung an ein Unternehmen in einem anderen EU-Land, greift in der Regel die Reverse-Charge-Regel: Du berechnest keine Umsatzsteuer, schreibst aber beiderseits die USt-IdNr. auf die Rechnung und den Satz "Steuerfreie innergemeinschaftliche Leistung (Reverse Charge)". Der Kunde versteuert die Leistung in seinem Land. Das spart dir das Anmelden ausländischer Steuer – und verhindert genau den Fehler, den Jonas machte.
Die USt-IdNr. des Kunden solltest du vorher online prüfen (über das EU-System VIES). Ein Tippfehler reicht, und die Steuerfreiheit bröckelt.
Den richtigen Steuersatz finden
Der Satz richtet sich nach dem Ort der Leistung, nicht nach deinem Wohnsitz. Eine Webdesign-Leistung an einen Kunden in Deutschland? 19 %. Eine beratende Leistung an ein Unternehmen in Frankreich? Oft 0 % wegen Reverse Charge. Bei physischen Waren oder digitalen Diensten an Endkunden gelten OSS-Regeln und die Schwelle von 10.000 Euro innerhalb der EU.
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Wenn der Kunde außerhalb der EU sitzt
Bei Nicht-EU-Kunden (z. B. USA, Großbritannien) fällt auf Dienstleistungen an Unternehmen meist gar keine deutsche Umsatzsteuer an. Britische Kunden haben seit dem Brexit eine eigene VAT-Nummer – die wird aber nicht für die EU-Reverse-Charge genutzt. Genau hier wird es spezifisch: Im Ratgeber Internationale Kunden abrechnen gehen wir auf die Besonderdokumentation ein.
Den Nachweis aufbewahren. Bei jeder Reverse-Charge-Rechnung solltest du den VIES-Abgleich nicht nur kurz online machen, sondern den Treffer als Screenshot oder PDF sichern. Manche Betriebsprüfungen verlangen Jahre später genau diesen Beleg. Wer ihn nicht hat, muss die Steuer im Zweifel doch noch zahlen – aus der eigenen Tasche. Steuerregeln ändern sich zudem leise von Jahr zu Jahr; ein Satz, der gestern galt, muss morgen nicht mehr stimmen.
Im Blogbeitrag Rechnung vs. Quittung vs. Rechnung? klären wir zudem, wann überhaupt ein steuerlich relevanter Beleg nötig ist.
Dieser Artikel dient nur zu allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar.