Reverse-Charge-Rechnung

Eine Reverse-Charge-Rechnung ist das, was du verschickst, wenn die Steuer nicht bei dir, sondern beim Kunden liegt. Für Selbstständige, die Leistungen zwischen EU-Ländern erbringen, ist das der normale Weg: Du setzt 0 % an, vermerkst die Regel und überlässt dem Kunden die Versteuerung in seinem Land. Richtig gemacht hält grenzüberschreitende Arbeit einfach und konform, und du musst dich nicht in jedem Markt für Steuern anmelden. Stimmt der Text beim ersten Mal, wiederholt sich das Muster sicher bei jedem grenzüberschreitenden Auftrag.

Was hineingehört

Eine Reverse-Charge-Rechnung braucht die üblichen Angaben plus ein paar Zusätze. Trage deine USt-IdNr. und die des Kunden ein, schreib den Vermerk "Steuerschuldumkehr", weise pro Position 0 % aus und nenne den Ort der Leistung. Verkaufst du an Verbraucher, greift die Steuerschuldumkehr nicht, und du musst die lokale Umsatzsteuer berechnen. Fehlt eines davon, kann das Dokument steuerlich abgelehnt werden – Ärger, den keiner braucht.

So funktioniert die Steuer

Diese Rechnung dient B2B-Lieferungen zwischen EU-Ländern. Du berechnest 0 % und schreibst "Steuerschuldumkehr – Umsatzsteuer schuldet der Leistungsempfänger" sowie beide USt-IdNr. Der Kunde meldet und zahlt die Steuer in seinem Land, auf deiner Rechnung fließt also keine Steuer. Der angewandte Satz ist 0 %. Prüfe vor der Endsumme, ob die Steuerschuldumkehr für diesen Kunden und sein Land wirklich gilt, denn ein Fehler kann dich für fremde Steuer haftbar machen.

Beispiel-Positionen

Rechnung

Reverse-Charge-Rechnung

Rechnungsnr.
INV-2026-014
Datum
2026-07-15

Von

Ihr Unternehmen

Musterstraße 1, Ihre Stadt

VAT No.: EX123456789

An

Kundenname

Kundenfirma, Kundenstadt

BeschreibungMengePreisBetrag
Grenzüberschreitende Beratung20€95,00€1.900,00
Support-Retainer1€500,00€500,00
Zwischensumme
€2.400,00
VAT (0%)
€0,00
Gesamt
€2.400,00

Anmerkungen

Es gilt die Steuerschuldumkehr. Umsatzsteuer schuldet der Leistungsempfänger.

Beispielvorschau — keine echte Rechnung

Auch eine Reverse-Charge-Rechnung listet echte Arbeit – nur ohne Umsatzsteuer:

  • Grenzüberschreitende Beratung — 20 Stunden × 95 EUR = 1.900 EUR
  • Support-Retainer — 1 × 500 EUR = 500 EUR

Gib Menge, Einzelpreis und (null) Steuer pro Position an, damit das Total nachvollziehbar ist. Beschreibe die echte Leistung, damit die Nullbesteuerung sich leicht begründen lässt.

Praktische Hinweise

Prüfe die USt-IdNr. des Kunden im EU-System VIES, bevor du ausstellst. Weise keine Umsatzsteuer aus, wenn Reverse Charge gilt – eine 0 %-Position ist richtig, kein Fehler. Behalte den Nachweis, dass der Kunde umsatzsteuerlich erfasst ist; diese Unterlage stützt die 0 %-Behandlung bei Rückfragen. Fortlaufende Nummern und klare Zahlungsziele bleiben wichtig, sie sitzen nur auf einer steuerfreien Rechnung. Wenn du die Formulierung nicht selbst basteln willst, druckt der Rechnungsgenerator den Reverse-Charge-Text für dich.

Sieh die Reverse-Charge-Rechnung als kleine Formalität, die grenzüberschreitende Arbeit erst möglich macht. Stimmt der Text, läuft die Steuer von selbst.

Ein praktischer Hinweis zum Schluss: Bewahre die VIES-Abfrage am besten als Screenshot oder PDF auf, denn im Zweifel musst du beweisen, dass der Kunde zum Zeitpunkt der Rechnung umsatzsteuerlich erfasst war. Diese kleine Datei rettet dir bei einer Prüfung viel Erklärungsbedarf und Zeit.

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FAQ

Gilt Reverse Charge nur in der EU?

Hauptsächlich für B2B-Lieferungen innerhalb der EU sowie bestimmte Inlandsfälle; außerhalb gelten Exportregeln.

Berechne ich USt?

Nein. Du setzt 0 % an; der Kunde versteuert in seinem Land anhand beider USt-IdNr.